Rentenberatung
für den wohlverdienten Ruhestand
Rentenberaterin
Andrea Lietzmann
Herzlich willkommen auf meiner Homepage, hier bekommen Sie einen Einblick in meine Tätigkeiten als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin.
Rentenberater sind freiberufliche Spezialisten für das Sozialrecht, die – ähnlich wie Steuerberater oder Rechtsanwälte – in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.
Die Zulassung als Rentenberater erfolgt durch den Amtsgerichtpräsidenten nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung. Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und den hierzu ergangenen Ausführungsverordnungen. Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Meine Tätigkeitsbereiche:
Beratung
Ich berate Sie in verschiedenen Bereichen über Versicherungen und Rechtsthemen.
Betreuung
Zur Betreuung und Rechtsvertretung gehören verschiedene Verfahren, Prüfungen und Berechnungen.
Schwerpunkte
- Erwerbsminderungsrenten
- Rentenanträge
- Kontenklärungen