Rentenberatung

Wer freut sich nicht schon auf einen wohlverdienten Ruhestand? Wer verlässt sich nicht gerne auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn eine berufliche Tätigkeit einfach nicht mehr möglich ist?

Deutschland bietet über seine Sozialversicherungen eine Absicherung vieler Lebensbereiche und Schicksale. Rentenversicherung, Krankenkassen, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten „im Fall der Fälle“ viel und bieten ein umfangreiches Netz an sozialen Leistungen.

Welche Ansprüche Versicherte haben, welche Anträge dafür gestellt und ob Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Hier helfen und unterstützen Rentenberater maßgeblich. Sie vertreten in einem Mandat die Interessen der Mandanten (Versicherten) und sind mit einer Zulassung durch das Amtsgericht rechtsberatend tätig.

Die Kanzlei Andrea Lietzmann leistet auf Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes Beratungen und Rechtsvertretungen.

Anträge oder Widerspruchsverfahren für Erwerbsminderung, Altersrente oder Schwerbehinderung werden gegenüber den Versicherungsträgern geführt. Kontenklärungen bieten einen Überblick, ob und welche Lücken im Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung vorhanden sind und wie diese geschlossen werden können. Über eine vorausschauende Rentenberechnung kann damit auch geklärt werden welche Leistungen im Alter in etwa zu erwarten sind.

Über die Jahre hat sich durch Erfahrungen und Weiterbildung ein Tätigkeitsschwerpunkt für Erwerbsminderungsrenten herauskristallisiert. Von der Antragsstellung über fristwahrende Widersprüche bis hin zur Bewertung von medizinischen Gutachten oder Durchsetzung berechtigter Ansprüche innerhalb eines Antrags- oder Widerspruchsverfahren ist Frau Andrea Lietzmann „Ihr“ erfahrener Rechtsbeistand.

Die Kosten für die Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt.

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