Meine Tätigkeitsbereiche

Ich berate Sie in folgenden Bereichen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Schwerbehinderten- und Versorgungsrecht

Zur Betreuung und Rechtsvertretung gehören:

  • Antragsverfahren
  • Kontenklärung
  • Widerspruchsverfahren
  • Bescheidprüfungen
  • Rentenberechnungen

und selbstverständlich berate ich Sie auch bei Fragen zu anderen Bereichen des SGB I-X

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Erwerbsminderungsrenten
  • Rentenanträge
  • Kontenklärungen

Häufige Fragen

Muss ich Kündigen wenn ich in die Regelaltersrente gehen möchte?

In einigen Tarifverträgen (z.B. Öffentlicher Dienst) ist mit dem Erreichen der Regelaltersrente eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses  verbunden.

Häufig ist aber daran zu denken, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Zukunftspläne beim Erreichen der Regelaltersrente informieren und unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen müssen.

Mein Tipp: Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Personalbüro, einem zuständigen Sachbearbeiter oder Ihrem Chef, damit alles mit dem Betrieb einvernehmlich geregelt ist und für Sie ein reibungsloser Übergang in die Rente gewährleistet ist.

Bekomme ich meine Rente automatisch?

Grundsätzlich nein! Ohne eine Antragsstellung bei Ihrer Rentenversicherung bekommen Sie auch mit Erreichen des Anspruchs auf eine Regelaltersrente keine Rente zugebilligt.

Mein Tipp: Klären Sie frühzeitig, ab wann Sie in den Ruhestand gehen können und beantragen Sie die Rente rechtzeitig.

Welche Renten gibt es und wann kann ich diese bekommen?

Rente wegen Erwerbsminderung:

Diese Rente kann beantragt werden, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen anerkannt wird. Die Beantragung ist jederzeit möglich.

Hinterbliebenenrente:

Ist ein Ehegatte verstorben kann diese Rente jederzeit beantragt werden. Hier sind viele Verdienst- und Einkommensgrenzen zu beachten. Wenn sie gewährt wird, wird sie unter Einhaltung  der Einkommensgrenzen gezahlt.

Rente für langjährig Versicherte:

Kann mit 63 beantragt werden, wenn 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind. Diese Rente wird gegebenenfalls mit Abschlägen (Renten-Kürzungen) gezahlt.

Rente für besonders langjährige Versicherte:

Grundvoraussetzung sind 45 Beitragsjahre und das Erreichen der Altersgrenze. Z.B.: Sind Sie 1961 geboren können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten diese Rente beantragen. Wichtig: Schulzeiten, Studium, Arbeitslosengeld II und Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn zählen nicht als Beitragsjahre!

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