Gebühren

Das RVG

Rentenberater sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Grundlage für die Abrechnung meiner Leistungen nach RVG sind Auftrags- und Vergütungsvereinbarungen mit meinen Mandanten.
Die Kosten einer Erstberatung werden von mir auf ein sich daraus ergebendes Verfahren angerechnet.
Fragen Sie mich einfach nach den entstehenden Kosten, ich gebe gerne Auskunft.

Rechtsschutzversicherungen

Die Rechtschutzversicherungen erstatten die Gebühren des Rentenberaters leider grundsätzlich nicht. Die durch eine Beratung entstandenen Kosten können allerdings steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
Einige Rechtschutzversicherungen sind bereit Kosten im sozialgerichtlichen Verfahren zu übernehmen. Die Deckungszusage muss aber unbedingt vor der Klageeinreichung beantragt werden. Auch dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

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